Allgemeine Laserinformationen

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Softlaser sind medizinische Geräte, die zwischen 5 und 500 Milliwatt (mW) Leistung abgeben. Dabei entsteht keine thermische, also zerstörende Wirkung im Organismus. Diese "schwachen" Laser haben eine großartige Wirkung und werden sowohl zur punktuellen Behandlung als auch in der Fläche eingesetzt. Sie haben im letzten Jahrzehnt einen unvergleichlichen Siegeszug in Akupunktur- und TCM-Praxen, bei Schmerztherapeuten, Hebammen, Physiotherapeuten, Heilpraktikern etc. angetreten.

Diese faszinierende Technik lässt sich zur Diagnose und zur Therapie verwenden. Mit uns steht Ihnen einer der kompetentesten Laseranbieter zur Seite. Um Sie bei der Auswahl des richtigen Gerätes zu unterstützen und Ihren Weg durch den Dschungel der Wellenlängen, Frequenzen und verschiedensten Hersteller zu erleichtern, haben wir für Sie nachstehend eine kleine Begriffskunde rund um die Softlaser geschaffen.

Rotlicht oder Infrarot:

Weil im mittleren Drittel des letzten Jahrhunderts medizinische Laserforschung unabhängig voneinander in verschiedenen Teilen der Welt begonnen wurde und dabei teils sichtbares Rotlicht (ca. 620 bis 690 Nanometer nm), teils Infrarotlicht (750 bis 920 nm, außerhalb des sichtbaren Spektrums) verwendet wurde, gibt es beide Laserarten bis heute nebeneinander. Als Anhaltspunkte können folgende Aspekte dienen: Bei der reinen Bestrahlung von Akupunktur- oder Triggerpunkten ist es unerheblich, ob Sie Rotlicht oder Infrarotlicht verwenden obwohl Infrarotlicht eine höhere Eindringtiefe hat. Bei der Bestrahlung von schlecht heilenden Wunden, Verbrennungen oder entzündlichen Prozessen gibt es Vorteile beim Rotlicht-Laser, dessen Licht dem körpereigenen Alarmlicht ähnelt, das die Fresszellen zur gegenseitigen Aktivierung verwenden. Wenn Sie den Laser zur Diagnose verwenden wollen, zum Beispiel mittels RAC-Tastung, ist die Benützung eines Infrarotlicht-Gerätes unumgänglich, weil Sie hier verschiedene Frequenzen nach Nogier, Bahr und anderen verwenden sollten, die im Regelfall (außer bei Reimers und Janssen) nur bei Infrarotlicht-Lasern angeboten werden.

Wellenlänge:

Laserlicht -im Gegensatz zur gewohnten Glühbirne- zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass ausschließlich Licht einer einzigen Wellenlänge emittiert werden darf, während Licht sonst aus der Mischung verschiedenster Lichtsorten besteht (rotes, grünes Licht etc.). Die verschiedenen Lichtfarben ergeben sich aus der unterschiedlichen Länge der Schwingung, die das ausgesandte Licht aufweist. Die Einheit für diese Wellenlänge ist Nanometer (nm). Für das Indikationsspektrum der Softlaser wird fast ausschließlich Licht des roten Spektrums verwendet, weil nur dies tieferes Eindringen ins Gewebe ermöglicht und damit z. B. einen tiefer liegenden Akupunkturpunkt stimulieren kann. Für Rotes Licht gibt es quasi ein "Fenster", durch das das Licht auch in tiefere Schichten vordringen kann. Es ist hierbei nebensächlich, ob sie dafür rotes oder infrarotes Licht verwenden. Grünes oder blaues Licht wirkt nur an der Hautoberfläche und wird nur in der Dermatologie und Zahnheilkunde verwendet.

Frequenzen:

Beginnend mit Dr. Nogier in Frankreich und fortgesetzt von Prof. Dr. Bahr, Dr. Reininger, Dr. Elias, u. a. wurde festgestellt, dass die Wirksamkeit der Infrarotlicht-Laser zunimmt, wenn man das Laserlicht nicht gleichmäßig abgibt, sondern die Emission quasi zerhackt. Im Sinne von angeschaltet, abgeschaltet, angeschaltet wird die Lichtaussendung oftmals pro Sekunde unterbrochen. Die Häufigkeit dieser An- und Abschaltung wird als Frequenz bezeichnet und in Hertz (Hz) angegeben. Dabei bedeutet z. B. 9344 Hz (= Nogier-Frequenz F), dass das Gerät die Abstrahlung 9344 mal pro Sekunde an- und ausschaltet. Der Energiegehalt des Lichts (Laserleistung) bleibt dabei aber in jeder "eingeschalten Phase" konstant. Zu beachten ist aber bei der Laserarbeit mit Frequenzen, dass ein derartiges Gerät im Schnitt die Hälfte der Therapiezeit "ausgeschaltet" ist, also auch nur die Hälfte der Energiemenge abgibt. Zum Beispiel ein 60 mW Infrarot-Laser appliziert im Frequenzbetrieb die selbe Energiemenge pro Minute, wie ein 30 mW Rotlicht-Laser ohne Frequenzen. Wird das Infrarotgerät im Dauerstrahlmodus eingesetzt (= alle Frequenzen sind ausgeschaltet), tritt dieser Minderungseffekt nicht ein.

Laserleistung:

Der Energiegehalt des ausgesendeten Laserlichts pro Zeiteinheit ist die Laserleistung, die in Milliwatt (mW) oder Watt (W) angegeben wird. Die Laserleistung, vereinfacht häufig auch "Stärke" genannt, ist wenig maßgeblich für den Therapieerfolg. Man kann auch mit verhältnismäßig schwachen Lasern gute Erfolge erzielen. Die Laserleistung ist aber bestimmend für die Therapiezeit, die Sie für die Patientenbehandlung aufwenden müssen. Sofern sie wenigstens 10-mW-Laser (Untergrenze) einsetzen, spielt die Stärke dann kaum eine Rolle, wenn Sie ausschließlich Punktbestrahlungen vornehmen wollen, weil hier die Behandlungszeiten pro Punkt bei "starken" und "schwachen" Lasern sehr ähnlich sind. Wenn Sie aber häufiger Verletzungen, Wunden, Narben Störfelder etc. bestrahlen, also in der Fläche wirken wollen, wird die Frage der Laserstärke zunehmend zur Frage der Wirtschaftlichkeit in der Praxis. Um allein das Minimum der Bestrahlungsdosis in der Fläche von 1 Joule pro Quadratzentimeter zu applizieren, benötigen Sie bei einem 10-mW-Gerät 100 Sekunden, bei einem 50-mW-Laser nur noch 20 Sekunden. Eine mittelgroße Wunde beschäftigt Sie oder Ihre Mitarbeiter bei unserem Beispiel also entweder 10 Minuten oder nur noch zwei. Die Frage nach der Häufigkeit derartiger Therapien in ihrer Praxis bestimmt also letztendlich die Stärke des Lasergerätes, das Sie benötigen.

Dauerstrich oder gepulst:

Die Wellenlänge (nm) bestimmt die Farbe des ausgesendeten Lichts. Die Frequenz (Hz) klärt, ob und wie oft die Lichtabgabe während der Bestrahlung unterbrochen wird. Die Laserleistung gibt an, wie viel Energie Pro Zeiteinheit und Fläche appliziert wird. Bleibt schließlich noch die Frage offen, ob die Energieabgabe (Bestrahlung) gleichmäßig oder ungleichmäßig erfolgt? Strahlt das Laserlicht gleichmäßig, im Sinne von konstanten Energiewerten, spricht man von einem Dauerstrichlaser (unabhängig davon, dass dieser Dauerstrich u. U. im Sinne von Frequenzen an- und abgeschaltert wird). Schwillt die abgegebene Leistung aber bis zu einem Maximum an, sinkt dann wieder ab, um erneut anzuschwellen, spricht man von gepulsten Lasern. Bei gepulsten Lasern wird immer die höchstmögliche Spitzenleistung angegeben (z. B. 10 Watt), die aber nur jeweils für den Bruchteil einer Sekunde erreicht wird. Im Durchschnitt der gesamten Therapiezeit liegt die abgestrahlte Energiemenge dann wieder im Milliwattbereich.

Laserschutzbeauftragte:

Die meisten Lasergeräte, die nicht für operative Zwecke gedacht sind, unterliegen gesetzlich der Laser-Schutzklasse 3B. Die Klasse 3B beginnt bei Geräten mit einer Leistung von 5 mW. Schwächere Geräte werden vom Gesetzgeber als wirkungslos und somit auch nicht gesetzlich regelbedürftig erachtet. Für die medizinisch-wirksamen Softlaser der Klasse 3B gelten aber folgende gesetzlichen Bestimmungen (eine Auswahl):

- Die meisten Geräte sind einmal pro Jahr von Personen mit entsprechend autorisierten Messgeräten zu überprüfen. Die Überprüfung und ihr Ergebnis müssen den Vorschriften gemäß dokumentiert sein.

- In jeder Praxis, in der Softlasergeräte eingesetzt werden, muss eine Person als Laserschutzbeauftragter benannt sein, die eine entsprechende Ausbildung mit Zertifikat nachweisen muss. Die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten kann beispielsweise bei Kursen der DAAAM oder unseren Außendienstmitarbeitern (dort kostenlos) absolviert werden. Auch z. B. der TÜV bietet derartiges an, integriert aber die viel auflagenstrengere Klasse 4 und ist deshalb sehr teuer.

- Es herrscht Laserschutzbrillen-Tragepflicht für alle Anwesenden im Raum. Es sind also mindestens 2 Brillen nötig.

- Lasergeräte müssen beim jeweils regional zuständigen Ordnungsamt und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden (nur angemeldet, nicht genehmigt!). Die Formblätter erhalten Sie natürlich bei Auslieferung Ihres neuen Lasers von uns.


Unsere Leistungen für Sie:

Unser Außendienst besucht Sie gerne in Ihrer Praxis und erklärt Ihnen alle Produkteinzelheiten. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder auf unseren Ausstellungen.

Wir stellen Ihnen Ihr Wunschgerät jederzeit für 2 Wochen zum Testen zur Verfügung.

Möchten Sie finanzieren oder leasen? Wir kümmern wir uns um ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.

Auch nach dem Laserkauf ist auf uns Verlass:

Bei Jahreskontrollen oder Reparaturen kümmern wir uns voll umfänglich um Ihr Gerät. Auf Wunsch stellen wir Ihnen ein Leihgerät während der Reparaturzeit zur Verfügung (bitte telefonische Voranmeldung).

Wir erinnern Sie automatisch an fällige vorgeschriebene Überprüfungstermine Ihres Lasers.

Gerne informieren wir Sie über Laserkurse der DAA, EATCM sowie über Kurse der Firma Reimers & Janssen per eMail.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns unter 0 81 42 / 448 480 an und wir beraten Sie gerne.

Laserforschung & Studien zur Lasertherapie

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Videos:

Video von Dr. Frank Bahr:

Video von Dr. Michael Weber:

 

 

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