Scleranthus & Yellow Leschenaultia gemischt (En 17) Tester 1-2 ml im Spitzfläschchen. Als Ergänzung für Ihren Chakren-Testsatz.
Diese Blüte wird von renommierten Autoren (u.a. M. Scheffer, I .White, F. Bahr, C. Wesemann) mit folgenden Eigenschaften in Zusammenhang gebracht:
SCLERANTHUS (dt.: EinjährKnäuel)
Man fühlt sich innerlich hin- + hergerissen.
Schlüsselsymptomatik nach M. Scheffer: Unschlüssig, sprunghaft, innerlich unausgeglichen. Meinung und Stimmung wechseln von einem Moment zum anderen.
YELLOW LESCHENAULTIA
Für Allwissende und die, die nicht zuhören.
Schlüsselworte nach Barnao: Positiv: offen, hört zu, verständnisvoll, Weisheit, lernen.
Problembereiche: abweisend, intolerant, unsensibel, ungeduldig, arrogant.
Körperliche Symptome: Husten, Asthma, Tinnitus, Hörschwierigkeiten.
Die Blüten zum En 17 nach Dr. Bahr bereits gemischt.
Als Ergänzung zu den Chakren-Testsets, die vor Februar 2008 gekauft wurden und nur bis Chakra 16 bestückt waren
Gebrauchsanweisung für Testsubstanzen:
Testsubstanzen sind dazu bestimmt, in Testverfahren, insbesondere biophysikalischen Verfahren, außerhalb des Körpers angewendet zu werden. Sie sind ausschließlich dazu bestimmt, die Beschaffenheit, den Zustand, die Funktionen, Krankheiten, Belastungen, Unverträglichkeiten und Regulationsoptionen des Körpers erkennen zu lassen. Zur Testung werden die Ampullen in die von der Geräteanordnung vorgesehene Aufnahmevorrichtung gegeben und die Messung durchgeführt. Dabei ist den Vorgaben des Testgeräteherstellers Folge zu leisten.
Testsubstanzen sind nicht zur therapeutischen Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt.
Die in diesen Testampullen bzw. Testlösungen enthaltenen Substanzen sind nur für Testzwecke zu verwenden. Unterschiedliche Testmethoden eignen sich bei der Arbeit mit diesen Testampullen: RAC-Diagnostik (Reflex Auriculo-Cardiale) EAV, BFD, Vega, Kinesiologie, Biotensor, chin. Pulsdiagnostik u.a.
Nur für Testzwecke und nicht zur Einnahme geeignet. Die Abgabe erfolgt nur an medizinische Fachkreise im Sinne des HWG wie z.B. Ärzte, Therapeuten, Apotheken, usw.